Ra 2014/15/0035 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gemäß § 116 Abs. 2 BAO besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an eine gerichtliche Entscheidung im Zivilprozess (vgl. auch das gleichfalls mietrechtliche Fragen betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 1996, Zl. 95/13/0227, VwSlg 7146 F/1996). Dies gilt gemäß § 269 Abs. 1 BAO auch für das Bundesfinanzgericht.