JudikaturVwGH

Ro 2014/15/0035 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2015

Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).

Rückverweise