JudikaturVwGH

Ra 2014/10/0003 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2016

Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstreckt sich das einzuräumende Parteiengehör nur auf die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts, nicht aber auf die von der Behörde vorzunehmende rechtliche Beurteilung (vgl. E 17. Dezember 2014, Ro 2014/03/0066).

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