JudikaturVwGH

Ro 2014/09/0049 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2014

Der Revisionswerberin wird zur Last gelegt, dass sie die aus ihrer Funktion als Stationsleiterin erwachsende Pflicht zur Umsetzung und Kontrolle des Pflegeprozesses sowie dessen Dokumentation verletzt hat, wodurch ermöglicht wurde, dass entgegen § 84 GuKG 1997 der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe (in sechs konkret aufgezählten Fällen) überschritten wurde. Es handelt sich beim disziplinär zur Last gelegten Verhalten daher keineswegs um einen 'einmaligen Vorwurf'.

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