11Os17/18m—OGH Entscheidung
13. März 2018
…waren sie grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Ihnen kam aber insoweit keine Berechtigung zu, weil dem Vorbringen nicht zu entnehmen war, dass…