RS0028345 – OGH Rechtssatz
Eine Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung. (WK-StPO § 281 Rz 350)
…abzielende Beweisanträge grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet sind, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). [5] Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete…
…auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340 und 350), er gab jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür an, dass die Genannte in Bezug auf…
…werden können. Da es sich bei E* um die (bislang) einzige Belastungszeugin handelt, ist der Kontrollbeweisführung bezüglich deren Glaubwürdigkeit besonderes Augenmerk zu schenken (RIS-Justiz RS0028345 ; RS0099520 [T1]), wobei Indizien für das Erfordernis einer solchen (auch amtswegigen) Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen durch Vernehmung der erwähnten Betreuerin als unmittelbarem Beweismittel (zu Zeugen vom…
…RIS-Justiz RS0075016 ). Zur Überführung oder Entlastung des Angeklagten sowie zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen F* und G* (US 4; vgl RIS-Justiz RS0028345 [ins T1 und T4], RS0096368 [T10, T12 und T17] und RS0098429 [T2 und T3]) werden daher im zweiten Rechtsgang zumindest diese beiden angebotenen Zeugen (nach…
…Kontrollbeweise aufzunehmen (vgl RIS-Justiz RS0075016 ). Zur Überführung oder Entlastung des Angeklagten sowie zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen und der Zeuginnen (vgl RIS-Justiz RS0028345 , RS0096368 und RS0098429 ) werden daher im zweiten Rechtsgang die vom Zeugen zur Einsicht vorgelegten Videos zum Akt zu nehmen sein und die Zeuginnen werden neuerlich…
…des Tatopfers ab. Wenngleich eine Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben – wie er zutreffend ausführt - grundsätzlich zulässig ist (RIS-Justiz RS0028345, RS0098429), ließen sich dem Antragsvorbringen keine – für den Erfolg eines solchen Begehrens jedoch erforderlichen (RIS-Justiz RS0120109 [T3]) – konkreten Anhaltspunkte für die Annahme…
…31.4, 54), Verteidigungsrechte nicht verletzt. [5] Denn der (der Sache nach zur Beweisführung hinsichtlich der Beweiskraft schulderheblicher Beweismittel gestellte [vgl dazu im Detail RIS-Justiz RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 350]) Beweisantrag bezieht sich – soweit er leichte Verletzungen beim Opfer zum Thema hat – auf vom…
…als einzige Belastungszeugin hinsichtlich der Tathandlungen) zu erschüttern und ihre Aussageehrlichkeit in Zweifel zu ziehen (zur grundsätzlichen Beweiserheblichkeit der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage vgl RIS-Justiz RS0028345, RS0098429 und RS0099520). Insofern gelingt es mit Blick auf § 353 Z 1 StPO auch nicht, eine Falschaussage (§ 288 StGB) durch…
…eine erhebliche Tatsache gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345). Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, der betreffende Zeuge habe in Bezug…
…erhebliche Tatsache gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). [7] Berechtigt wäre ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete…
…RIS-Justiz RS0116987; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Auch unter dem Aspekt einer - grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Tatopfer sowie der Zeugen Fabian K***** und Claudia St***** sind die Anträge nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen…
…1 Z 7 StGB subsumierbaren Geschehen nicht entgegen stehen und daher nicht entscheidend sind. Unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340 und 350) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen Michael K***** und Daniel B***** (BS …
…verfehlt ihr Ziel: Beweisaufnahmen zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, wie hier insbesondere zur Glaubwürdigkeit der (einzigen) Tatzeugin, sind zwar grundsätzlich zulässig (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340 und 350). Vorliegend konnte die beantragte zeugenschaftliche Vernehmung von Dr. Adrian H*****, Horst R***** und…
…unzulässige Erkundungsbeweisführung hinaus lief (vgl erneut Ratz , WK StPO § 281 Rz 330). Auch unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Kurt L***** sind die Beweisanträge nicht berechtigt. Es ergeben sich nämlich aus keinem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
…bzw von diesem vergewaltigt wurde, erweist sich schon deshalb als unberechtigt, weil, auch unter dem Aspekt einer - grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) - Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Tatopfers, weder dessen habituelle Falschbezichtigungstendenz noch ein Zusammenhang früherer falscher Angaben mit dem Verfahrensgegenstand behauptet wird (vgl…
…abweichende Beweisergebnisse hervorbringen sollte (vgl § 55 Abs 1 letzter Satz StPO). Auch unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Michael E***** ist der Antrag nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme ergeben…
…solcherart grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von wie hier schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
…340), eine Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln etwa durch Kontrollbeweise zur Glaubwürdigkeit von Zeugen kann aber für die Schuldfrage von Bedeutung sein (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 350). Weil im Schöffenverfahren die Beweiswürdigung der Tatrichter nur eingeschränkt angefochten werden kann, ist es geboten, die…
…Recht abgewiesen. Der Beweisantrag zielte darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Zeugin Sabine K***** zu erschüttern und war solcherart grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte…
…Michael M***** durch die Mutter des Tatopfers, Kerstin P*****, und damit in erster Linie darauf abzielte, deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern (vgl dazu RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340 und 350), ergaben sich aus dem diesbezüglichen Vorbringen keine für die Berechtigung eines solchen Antrags indes…
…nicht beeinträchtigt. Die Beweisanträge zielten darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Zeugin Gertrude M***** zu erschüttern und waren solcherart grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet (RIS-Justiz RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340, 350). Berechtigt sind solche Anträge aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für…
…unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen Beweisführung über die Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln (etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen) durch sogenannte Kontrollbeweise (RIS Justiz RS0098429 , RS0120109 , RS0028345 , RS0120634 ; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340 und 350) ebenfalls nicht berechtigt. Denn aus dem (überdies undifferenziert auf sämtliche als Zeugen vernommene…
…Antrag erkennbar primär darauf gerichtet war, deren Verlässlichkeit und (mittelbar) die Glaubwürdigkeit der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin Tanja B***** zu erschüttern (vgl dazu RIS-Justiz RS0098429, RS0028345). Berechtigt sind solche an sich zulässigen Anträge aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, die betreffende Zeugin habe…
…Hand hatte (ON 157 S 21 f). Damit war der Antrag auch unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Artur S***** nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, dieser hätte in…
…Beweiskraft von wie hier schuldrelevanten Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (13 Os 127/03, RZ 2004, 139; RIS Justiz RS0028345). Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für eine habituelle Falschbezichtigungstendenz des Zeugen oder für einen Zusammenhang…
…14, 15). Auch wenn eine Beweisführung über die Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, durch sogenannte Kontrollbeweise angezeigt sein kann (RIS Justiz RS0028345, RS0120634) und bestimmte Umstände unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsachen darstellen können (vgl Ratz , WK StPO § 281 Rz 340; RIS Justiz…
…Schauspieler“, hat Erkundungscharakter und zielt erneut nicht auf den Nachweis einer erheblichen Tatsache. Auch unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Johann K***** sind die Beweisanträge nicht berechtigt. Es ergeben sich nämlich aus keinem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
…Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO (RIS-Justiz RS0096368 [T10 bis T14], RS0098429 [T1 bis T3 und T5] sowie RS0028345 und RS0120109; ebenso Ratz , WK-StPO § 281 Rz 29, 340, 350 und Fabrizy , StPO 10 § 55 Rz 4). Gleiches…
…ABGB mittels „Besitzanweisung“ ableitet (vgl dazu gleich unten), ließ der Antrag offen. Auch unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Erich L***** ist der Antrag nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen nach dem Vorgesagten keine konkreten Anhaltspunkte für…
…die Schuld- oder die Subsumtionsfrage erheblichen Umstand betreffen sollte (RIS-Justiz RS0116503). Auch unter dem Aspekt einer - grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Derya Ce***** war der Antrag nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme ergeben…
…147 Abs 2, 148 StGB subsumierbaren Geschehen nicht entgegensteht und daher nicht entscheidend ist. Unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340 und 350) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Asaf G***** ist er ebenfalls nicht berechtigt…
…347). Entgegen der Auffassung des Schöffengerichtes ist eine Beweisführung über die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen, mithin die Beweiskraft von Beweisen, gar wohl zulässig (RIS-Justiz RS0120634, RS0028345); dass es dazu in der Regel keiner Hilfestellung durch einen Sachverständigen bedarf, spricht nicht gegen die Relevanz anderer Kontrollbeweise (vgl Ratz, WK-StPO § 281…
…Beweismittel insbesondere zur Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin durch sogenannte Kontrollbeweise zulässig und angezeigt sein kann ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 350; RIS Justiz RS0028345, RS0098429), enthielt die vorliegende Antragstellung schlicht kein konkretes, für die Schuld und Subsumtionsfrage bedeutsames und durch die Beweisaufnahme überprüfbares Beweisthema ( Ratz , WK StPO § …
…Verhinderung seiner Rückkehr nach Österreich gesetzter) Drohungen durch den Beschwerdeführer entgegenstehen sollte. Unter dem Aspekt einer Beweisführung zur Beweiskraft der Aussagen des D***** (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 350) wird damit kein konkreter Anhaltspunkt dafür geboten, dass der Genannte über entscheidende Tatsachen die Unwahrheit gesagt…
…zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln (vgl Kirchbacher , WK StPO § 245 Rz 17) ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Berechtigung kann ihnen aber nur zukommen, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
… 75 S 5), Wenn auch eine – hier aktuelle – Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen grundsätzlich zulässig ist (RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 29, 340, 350), ließen sich dem Antragsvorbringen vorliegend keine – für die Berechtigung eines solchen Begehrens indes…
…“, Verteidigungsrechte nicht verletzt. Der Beweisantrag zielte erkennbar primär darauf, die Verlässlichkeit und (mittelbar) die Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Belastungszeugen zu erschüttern (vgl dazu RIS Justiz RS0028345, RS0098429). Berechtigt sind solche – an sich zulässigen – Anträge aber nur dann, wenn sich aus deren Vorbringen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, die…
…wissentlichen Befugnismissbrauch der Entscheidungsträger der kreditgewährenden Bank und einen Schädigungsvorsatz der Kreditwerber) vermissen ließ. Unter dem Aspekt einer ausdrücklich angesprochenen – grundsätzlich zulässigen (RIS-Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 29, 340, 350 ) – Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Angeklagten Michael M ***** und Stefan Me***** war…
…anderem Zusammenhang schon öfter irgendwelche Geschichten erzählt“ habe (ON 57 S 42), nannte – unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (RIS Justiz RS0028345, RS0098429) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Genannten – keine konkreten Anhaltspunkte, aus welchem Grund der Zeuge das Beweisthema erhellen könnte und verfiel als auf…
…polizeilichen Aussage „den letzten Kämpfer … im Februar 2014 getötet“ haben soll (ON 8 S 81; vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345, RS0096368 [T10–T17]). Das weitere Beschwerdevorbringen bedarf infolgedessen keiner Erörterung. Es war daher – im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur –…
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