JudikaturOGH

RS0113776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2023

Bei einer eindeutig für eine Zweckmäßigkeit der Delegation sprechenden Ausgangslage erscheint es nicht nötig, eine Äußerung des an sich zuständigen und von der klagenden Partei auch angerufenen Gerichts einzuholen.

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