Die Begehung eines Diebstahls/Raubes in Gesellschaft ist nach Wegfall der bezüglichen strafsatzändernden Qualifikation durch das StrafrechtsänderungsG 1987 ein Erschwerungsgrund (359 BlgNR 17. GP S 18f).
…im Zusammentreffen von strafbaren Handlungen (§ 33 Abs 1 Z 1 StGB) und in der Tatverübung des Raubes in Gesellschaft (RIS-Justiz RS0105898) Erschwerungsgründe erblickt hat (US 7 f). [8] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1…
…§ 33 Rz 8), die mehrfache Qualifikation der Sachbeschädigung sowie die Tatbegehung in Gesellschaft (zu I. und II.1.) jeweils eines Mittäters (RIS-Justiz RS0105898, RS0090930, RS0118773) sowie, dass der Angeklagte mehrere – wenngleich zu einer Subsumtionseinheit (§ 29 StGB) zusammengefasste – strafbare Handlungen begangen hat (§ 33…
…Justiz RS0116020 [T1]). Die Berücksichtigung des Handelns mit Mittätern stellt keine offenbar unrichtige rechtliche Beurteilung einer für die Strafbemessung maßgebenden entscheidenden Tatsache dar (RIS Justiz RS0105898). Gegenständlich wurde die höhere Strafdrohung des § 130 vierter Fall StGB nicht durch die Qualifikation des § 128 Abs 1 Z …
…Begehung mit Mittätern bei zugleich erfolgter mildernder Berücksichtigung des untergeordneten Tatbeitrags nicht in unvertretbarer Weise gegen Bestimmungen der Strafbemessung verstößt (vgl auch RIS Justiz RS0118773, RS0105898). Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Zweitangeklagten : Im Rahmen der Tatsachenrüge (Z 5a, der Sache nach Z 5 vierter Fall) releviert auch dieser Angeklagte zu Schuldspruch…
…die Strafzumessungslage zunächst dahin zu präzisieren bzw. zu ergänzen, dass erschwerend das Zusammentreffen von vier Verbrechen und sechs Vergehen, die Tatbegehung in Gesellschaft (RIS-Justiz RS0105898; RS0118773) zum Schuldspruch III. und im Bedachtnahmeurteil zu den Schuldsprüchen I.A., I.B. und III. sowie die Verletzungen des Opfers zum Schuldspruch III., mildernd hingegen der…
…13 StGB als mildernd anzurechnen ist (RIS-Justiz RS0088797). Für alle Angeklagten erweist sich die Tatbegehung teilweise in Gesellschaft (Faktum I./; vgl RIS-Justiz RS0090930; RS0105898) und – zumal die Angeklagten nach den Urteilskonstatierungen für ihre Tatbeiträge anteilig entlohnt worden wären (ON 140.2,6) und das Gewinnstreben nicht Tatbestandsmerkmal des § 28a…
…Überschreiten der Wertgrenze des § 128 Abs 1 Z 5 StGB (RIS-Justiz RS009961, RS0091130) und die Tatbegehung in Gesellschaft eines weiteren Mittäters (RIS Justiz RS0105898, RS0090930, RS0118773) aus. Hingegen liegt ein über den „Normalfall“ hinausgehendes geplantes und damit schuldaggravierendes Vorgehen des Angeklagten, wie von der Staatsanwaltschaft moniert, nicht…
…Erstgericht angenommenen Strafzumessungsgründe zum Nachteil des Berufungswerbers nicht nur um die mehrfache Deliktsqualifikation (RIS-Justiz RS0091058; RS0090909), sondern auch die Tatbegehung in Gesellschaft (RIS-Justiz RS0105898; RS0090930) zu ergänzen. Dem Berufungswerber gelingt es demgegenüber nicht, weitere Milderungsgründe für sich ins Treffen zu führen. Denn aufgrund der fallbezogen vorliegenden tatbestandlichen Handlungseinheit (US…
…besonderen Strafzumessungsgründe im Wesentlichen vollständig erfasst (wobei zu berücksichtigen war, dass die Tatbegehung in Gesellschaft mit Mittätern zusätzlich aggravierend zu werten ist, siehe RIS-Justiz RS0105898, RS0118773) und angemessen gewichtet und ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungsregeln des § 32 StGB sowie spezial und generalpräventiver Aspekte ausgehend von einem Strafrahmen von…
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