17Bs69/25h—OLG Wien Entscheidung
23. April 2025
…besonderen Strafzumessungsgründe im Wesentlichen vollständig erfasst (wobei zu berücksichtigen war, dass die Tatbegehung in Gesellschaft mit Mittätern zusätzlich aggravierend zu werten ist, siehe RIS-Justiz RS0105898, RS0118773) und angemessen gewichtet und ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungsregeln des § 32 StGB sowie spezial und generalpräventiver Aspekte ausgehend von einem Strafrahmen von…