22Bs208/25m—OLG Wien Entscheidung
29. Juli 2025
…Überschreiten der Wertgrenze des § 128 Abs 1 Z 5 StGB (RIS-Justiz RS009961, RS0091130) und die Tatbegehung in Gesellschaft eines weiteren Mittäters (RIS Justiz RS0105898, RS0090930, RS0118773) aus. Hingegen liegt ein über den „Normalfall“ hinausgehendes geplantes und damit schuldaggravierendes Vorgehen des Angeklagten, wie von der Staatsanwaltschaft moniert, nicht…