Übersicht der Entscheidungen zu § 168 ZPO
I Allgemeines
II Nebenintervention
§ 398 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 398 Zivilprozessordnung
…Antrag auf Erlassung eines Versäumungsurteils, erstattet er aber auch kein neues tatsächliches Vorbringen, so sind die Bestimmungen über das Ruhen des Verfahrens (§§ 168 bis 170) sinngemäß anzuwenden.…
§ 483 Zivilprozessordnung
…Berufungsverhandlung oder bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes (§ 416 Abs. 2) können die Parteien vereinbaren, daß das Verfahren ruhen solle (§§ 168 bis 170). Bis zum gleichen Zeitpunkt kann auch die Klage, soweit sie Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, zurückgenommen werden, wenn der Beklagte zustimmt oder wenn gleichzeitig…
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