Übersicht der Entscheidungen zu § 335 ABGB
A Allgemeines und Diverses
B Rückstellungsrecht
C Bestandrecht, insbesondere Benützungsentgelt
§ 335 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 335 Verbindlichkeit des unredlichen Besitzers.
…Verbindlichkeit des unredlichen Besitzers. § 335. Der unredliche Besitzer ist verbunden, nicht nur alle durch den Besitz einer fremden Sache erlangte Vortheile zurück zu stellen; sondern auch diejenigen, welche der Verkürzte…
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