Informationen zu § 93 FinStrG
Aufhebung einiger Worte im § 93 Abs 2 durch den VfGH BGBl 1985/517
Art. 1 § 93 FinStrG · FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 93
…§ 93. (1) Die Durchführung einer Hausdurchsuchung ( Abs. 2 ) oder einer Personendurchsuchung ( Abs. 3 ) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden eines Spruchsenates…
Art. 1 § 83
…unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. In den Fällen der §§ 85 und 93 kann die Verständigung auch anläßlich der ersten Vernehmung durch die Finanzstrafbehörde erfolgen. (3) Der Einleitung eines Strafverfahrens ist die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter…
§ 38 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 38
…1975, und in einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, gegenüber den Finanzstrafbehörden nach Maßgabe der §§ 89, 99 Abs. 6 des Finanzstrafgesetzes – FinStrG , BGBl. Nr. 129/1958; 2. im Falle der Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 41 Abs. 1 und 2, § 61 Abs…
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