B390/81 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Einvernahme gemäß §93 Abs6 FinStrG, keine Verhaftung iS des Art8 StGG