Übersicht der Entscheidungen zu § 76 JN
I. Örtliche Zuständigkeit (§ 76 Abs 1 JN)
II. Gerichtsbarkeit in Ehesachen
A. Inländische Gerichtsbarkeit; österreichische internationale Zuständigkeit
1) Begriff, Nachweis, Prüfung, Wahrnehmung
2) über Flüchtlinge und Staatenlose
3) über Österreicher bei Auslandsbeziehung
4) über ausländische Staatsbürger
5) insbesondere: Anerkennung österreichischer Entscheidungen im Ausland
6) Verschiedenes
B. Gerichtsbarkeit des ausländischen
Entscheidungsstaates; Anerkennung seiner Entscheidung in Österreich
Informationen zu § 76 JN
Zur Beachtung: Abs 2 wurde durch BGBl 1974/283 aufgehoben. Die Aufhebung betrifft nur solche ausländische Entscheidungen, die nach der Aufhebung des § 76 Abs 2 JN erlassen wurden (Kundmachung im BGBl erfolgt am 28.05.1974)
Abs 1 Satz 2 geändert durch BGBl 1975/412: in Kraft ab 01.01.1976
Verweisungen:
Siehe auch bei § 24 der 4.DVEheG und bei § 328 DZPO!
§ 76 JN · JN · Jurisdiktionsnorm
§ 76 Besondere Gerichtsstände
…1. Ausschließliche. Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis oder der eingetragenen Partnerschaft § 76. (1) Für Streitigkeiten über die Scheidung, die Aufhebung, die Nichtigerklärung oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe sowie über die Auflösung, die Nichtigerklärung…
§ 76a
…Das Gericht, bei dem eine im § 76 Abs. 1 genannte Streitigkeit anhängig ist oder gleichzeitig anhängig gemacht wird, ist für die aus dem gegenseitigen Verhältnis der Ehegatten oder eingetragenen Partner entspringenden…
§ 100 Klagen aus dem Ehe- oder Partnerschaftsverhältnis
…§ 100. Das im § 76 Abs. 1 bezeichnete Gericht ist auch für andere Klagen wegen nicht rein vermögensrechtlicher Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis oder aus der eingetragenen Partnerschaft zuständig.…
§ 114a Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten
…§ 114a. (1) Für die Zuständigkeit in Eheangelegenheiten und Angelegenheiten eingetragener Partnerschaften gelten die §§ 76 Abs. 1 und 104 sinngemäß. Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über den Bestand einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ist das Gericht ausschließlich…
§ 62 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 62 Vorläufige Untersagung der Berufsausübung
…auf Grund des Abs. 2 die Ausübung des ärztlichen Berufes untersagt, so hat die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann unverzüglich das nach § 109 der Jurisdiktionsnorm , RGBl. Nr. 111/1895, zuständige Bezirksgericht wegen allfälliger Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung nach § 271 ABGB bzw. die Staatsanwaltschaft…
§ 17 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 17 Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes
…eines von diesen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen befugt. Jede Einzelvertretungsbefugnis für den gesamten Geschäftsbetrieb im Inland ist ausgeschlossen. § 73 und § 76 AktG sind sinngemäß anzuwenden. (3) Drittland-Versicherungs- und Drittland-Rückversicherungsunternehmen dürfen nach Erteilung der Konzession Versicherungsverträge über im Inland belegene Risiken nur mehr über ihre…
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