JudikaturOGH

RS0046561 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 1931

Wenn der GH 1.Instanz in einem zur inländischen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren wegen Prüfung der Gültigkeit einer Ehe seine Zuständigkeit weder nach § 76 JN noch auch nach § 100 JN gegeben findet, hat er von Amts wegen den Antrag nach § 28 JN zu stellen.

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