JudikaturOGH

RS0046015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 2025

Der Oberste Gerichtshof schließt sich der in Lehre und Judikatur in der BRD bei vergleichbarer gesetzlicher Regelung vertretenen Ansicht an, dass rechtsmissbräuchlich unzulässig ständig wiederholte Ablehnungsanträge nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung werden müssen; es ist aber ein Aktenvermerk über die Unterlassung ratsam.

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