RS0055477 – OGH Rechtssatz
Delegierungsgrund, wenn der Disziplinarbeschuldigte Organ (hier: Vizepräsident) derselben Rechtsanwaltskammer ist (so schon Bkd 19/77).
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalt-Stellvertreters…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T12, T16, T20]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts…
…ausübt, stellt schon im Hinblick auf das in § 22 DSt geregelte Verfahren einen wichtigen Grund iSd § 25 Abs 1 DSt (RIS-Justiz RS0055477 [insbes T23]) dar, der in analoger Anwendung dieser Bestimmung eine Delegierung an eine andere Rechtsanwaltskammer schon im Stadium vor der Entscheidung über die Stellung eines…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477 , RS0055618 ; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS-Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Demnach war spruchgemäß zu entscheiden.…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl 20 Ns 1/14y). [4] Es ist daher dem Antrag des Kammeranwalts Folge zu…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477 [T12, T16, T20]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS-Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalt…
…hier – gegen ein Mitglied des Disziplinarrats der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt werden soll, stellt einen solchen wichtigen Grund für die Delegierung dar (vgl RIS-Justiz RS0055477 [T5]). [6] Dem Antrag des Kammeranwalts ist daher Folge zu geben und die Durchführung des Disziplinarverfahrens dem Disziplinarrat der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer zu übertragen.…
…angezeigte Rechtsanwältin die Funktion der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer * ausübt, einen wichtigen Grund iSd § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt darstellt (RIS-Justiz RS0055477 ), der – schon mit Blick auf die objektive Konnexität (vgl den Vorwurf eines „Einfluss-und Entscheidungskartells“) – auf gemeinsam angezeigte Rechtsanwälte durchschlägt ( 23…
…Rechtsanwältin Mitglied des zuständigen Disziplinarrats ist, stellt einen wichtigen Grund im Sinn des § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt dar (RIS Justiz RS0055477 ; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 [2023] § 25 DSt Rz 4). In analoger Anwendung dieser Bestimmung ist die Delegierung…
…1 DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat indiziert (RIS Justiz RS0055477 ). [5] Die Sache war daher dem Disziplinarrat der (benachbarten) Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer zu übertragen.…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 , RS0055618 ; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Demnach war spruchgemäß zu entscheiden.…
…Funktion der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer * ausübt, stellt einen wichtigen Grund im Sinn des § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt dar (RIS Justiz RS0055477 ; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 [2023] § 25 DSt Rz 4), der – schon mit Blick auf die objektive…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477, RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS-Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Demnach war spruchgemäß zu entscheiden.…
…der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, stellt einen wichtigen Grund für die Delegierung dar (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt; vgl RIS Justiz RS0055477 [T16, T20]). [6] Dem Antrag des Kammeranwalts ist daher Folge zu geben.…
…der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, stellt einen wichtigen Grund für die Delegierung dar (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt ; vgl RIS Justiz RS0055477 [T5]). [6] Dem Antrag des Kammeranwalts ist daher Folge zu geben.…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477 [T1]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS-Justiz RS0106278 [T1, T5]; RS0119913 [T1, T5]). [4] Es war daher dem Antrag des…
…Ausschusses der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung darstellt (vgl RIS-Justiz RS0055477 [T16, T20]).…
…des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer ist, stellt einen wichtigen Grund im Sinn des § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt dar (RIS Justiz RS0055477 [T20]; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 [2023] § 25 DSt Rz 4). [7] Dem Antrag war daher Folge zu…
…Vizepräsidentin des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer * ausübt, stellt einen wichtigen Grund im Sinn des § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt dar (RIS Justiz RS0055477 [insb T5]; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 [2023] § 25 DSt Rz 4). In analoger Anwendung dieser Bestimmung ist…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477, RS0106278 [T5]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Dem Antrag war daher Folge zu geben und…
…zweiter Fall DSt) vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung des Verfahrens an eine andere Rechtsanwaltskammer notwendig macht (RIS Justiz RS0055477). Dem Antrag war daher Folge zu geben und das Disziplinarverfahren an die Rechtsanwaltskammer Salzburg zu übertragen.…
…Ausschusses der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung darstellt (vgl RIS Justiz RS0055477 [T8, T12 bis T16, T18, T20]; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 , 922).…
…Angezeigten als (bisheriges) Organ der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477).…
…Amtsführung als deren Kassier) geführt wird, einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung darstellt (vgl RIS Justiz RS0055477 [T3, T8, T12 bis T16, T18, T20]; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 , 922).…
…Disziplinarrats der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung darstellt (vgl RIS Justiz RS0055477 [T7, T10, T11]; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 , 922).…
…die Delegierung an die benachbarte Rechtsanwaltskammer dar, weil schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055477 ua).…
…ein Mitglied des Disziplinarrats oder einen leitenden Funktionär der betroffenen Kammer eingeleitet wurde. Das ist bei einem Mitglied des Ausschusses der Fall (vgl RIS Justiz RS0055477). Hingegen wurde eine Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrats nicht angenommen, wenn der Präsident einer Rechtsanwaltskammer oder ein Mitglied des Disziplinarrats die Disziplinaranzeige erstattet hatte (RIS…
…Funktionär der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, stellt einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung dar (vgl RIS Justiz RS0055477 ; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 , 922). Zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger war daher eine Übertragung des Verfahrens an eine andere Rechtsanwaltskammer notwendig. Daher…
…erster Fall DSt vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung des Verfahrens an eine andere Rechtsanwaltskammer notwendig macht (RIS Justiz RS0055477). Dem Antrag war daher spruchgemäß Folge zu geben (vgl RIS Justiz RS0129626).…
…Verfolgungsantrags gebotene Delegierung dar, weil auch diesfalls schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055618, RS0055477, RS0106278 [T1]; 20 Ns 1/14y; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 9 [2015] § 25 DSt Rz 1 unter Zitierung…
…des Angezeigten als Organ der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477).…
…eines Verfolgungsantrags gebotene Delegierung dar, weil diesfalls schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055618, RS0055477, RS0106278 [T1]; 20 Ns 1/14y, 22 Ns 1/16s; Engelhart/Hoffmann/Lehner/ Rohregger/Vitek , RAO 9 [2015] § 25…
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