9ObA149/05k—OGH Entscheidung
16. Dezember 2005
…Rechtsschutzbedürfnisses. Jedes Rechtsmittel setzt eine Beschwer, also ein Anfechtungsinteresse, voraus, weil es nicht Sache der Rechtsmittelinstanzen ist, rein theoretische Fragen zu entscheiden (RIS Justiz RS0043815 ua). Der Rechtsmittelwerber muss nach herrschender Auffassung grundsätzlich formell beschwert sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrundeliegenden Sachantrag des…