Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.470,24 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 245,04 EUR USt) zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer aneinander grenzender Hanggrundstücke. Zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer des klägerischen Grundstücks (und anderer) besteht aufgrund einer Vereinbarung vom 2. 11. 2005 ein außerbücherliches Geh- und Fahrrecht über die Grundstücke des Beklagten, und zwar…
Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten beantwortete Revision des Klägers ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig. 1. Die Entscheidung, ob eine Berufungsverhandlung im Einzelfall erforderlich ist, steht…