Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten Nihat U***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Zlatko T***** und Nihat U***** jeweils der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (1./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2./) sowie der Vergeh…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 345 Abs 1 Z 12 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Nihat U*****, der jedoch keine Berechtigung zukommt. Die Subsumtionsrüge (Z 12) argumentiert, dass die zu Punkt 2./ des Schuldspruchs genannte Nötigung Teil des zu Punkt 1./ des Schuldspruchs erfasste…