Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 1.764,72 (hierin enthalten EUR 249,12 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Versicherungsmaklerin tätig und hat mit der beklagten Versicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen; die Versicherungssumme beträgt S 5 Mio (EUR 363.364,17). Auf das Versicherungsverhältnis sind die „Allgemeinen Bedingungen für die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, da seit der bisher einzigen themenverwandten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Jahre vergangen sind und durch die Entscheidung des verstärkten Senates über die Bindungswirkung bei Unterbleiben einer Nebenintervention durch einen Streitverkündeten auch eine Änderung d…