JudikaturJustizRS0119623

RS0119623 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2023

Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs l StGB setzt eine mit Strafe bedrohte Handlung voraus, die nur dann gegeben ist, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des Deliktes erfüllt ist.

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