Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die Anlasstaten I./B./ und II./, demzufolge auch in der Anordnung der Unterbringung des Günther K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, aufg…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther K***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in G***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen. Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass dem Urteil im Ausspruch über die Anlasstaten I./B./ und II./ nicht geltend gemachte, dem Betroffenen zum Nachteil gereichende Nichtigkeit…