Spruch I. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 335,64 EUR (davon 55,94 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Urtei…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 24. 2. 2015 in ***** verstorbenen R***** A*****. Die Beklagte war bis 31. 5. 2015 Medieninhaberin der Website www.a***** derprozess.at, auf welcher im Zeitraum von 16. 3. 2015 bis 9. 4. 2015 die näher dargestellten, A***** betreffenden Inhalte …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen beider Streitteile sind zwar zulässig, es ist aber nur jene der Beklagten im Sinn des gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. A. Zur Revision der Klägerin: 1.1. Entgegen der Meinung der Beklagten ist das Rechtsmittel der Klägerin, mit dem die Abweisung des von der Klägerin mit 1.000 …