Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Revisionsrekursbeantwortung der beklagten Partei wird zurückgewiesen. Die Einschreiterin ist schuldig, der klagenden Partei die mit 674,58 EUR …
Text Begründung: Die Klägerin kündigte am 17. 12. 2010 ein mit Ferdinand K***** abgeschlossenes Mietverhältnis gerichtlich auf. Sie berief sich auf die Ausnahmetatbestände gemäß § 1 Abs 2 Z 5 und 2 MRG und machte vorsichtsweise auch den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 14 MRG (Abbruchreife) geltend. Ferd…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zur Frage, ob im Fall gesetzlich angeordneter Sonderrechtsnachfolge gemäß § 14 MRG ein gemäß § 155 ZPO unterbrochenes Verfahren mit dem ruhenden Nachlass oder dem Sonderrechtsnachfolger fortzusetzen ist, keine höchstgerichtliche Judikatur besteht; er ist auch b…