ABGB
Gliederung
Zweyter Theil des
Erste Abtheilung des Sachenrechtes.
III. Vermischter Zuwachs.
§ 531 Achtes Hauptstück
Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft.
§ 531 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 531 Achtes Hauptstück
…Vom Erbrecht allgemein I. Begriffe Verlassenschaft § 531. Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft.…
§ 166 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 166
…1) Das Inventar dient als vollständiges Verzeichnis der Verlassenschaft ( § 531 ABGB ), nämlich aller körperlichen Sachen und aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen und ihres Wertes im Zeitpunkt seines Todes. (2) Wird die Behauptung bestritten, dass…
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