JudikaturJustizRS0116535

RS0116535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Ob die Wiedereinsetzung nicht zu bewilligen ist, weil es sich nicht um einen minderen Grad des Versehens handelt, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalles abhängig.

Entscheidungen
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