JudikaturJustizRS0088115

RS0088115 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Ein Suchtgift betreffendes Einziehungserkenntnis bleibt von der Aufhebung des ihm zugrunde liegenden Schuldspruchs unberührt, weil Suchtgift jedenfalls (siehe §§ 13 Abs 1, 16 Abs 3 SGG) einzuziehen ist.

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