JudikaturJustizRS0086962

RS0086962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Gewerbsmäßigkeit verlangt die Absicht, durch die wiederkehrende Tatbegehung sich selbst fortlaufende Einnahmen zu verschaffen (mit ausführlichen Stellungnahmen im Akt).

Entscheidungen
52