RS0086962 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Gewerbsmäßigkeit verlangt die Absicht, durch die wiederkehrende Tatbegehung sich selbst fortlaufende Einnahmen zu verschaffen (mit ausführlichen Stellungnahmen im Akt).
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Gewerbsmäßigkeit verlangt die Absicht, durch die wiederkehrende Tatbegehung sich selbst fortlaufende Einnahmen zu verschaffen (mit ausführlichen Stellungnahmen im Akt).