Spruch Die Revisionsrekurse werden zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten seines Revisionsrekurses selbst zu tragen. Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller die mit 1.411,20 EUR (darin 235,20 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft vom 10. 11. 2006 wurde der Antragsgegnerin – einer Stadtgemeinde – die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung eines Hochwasserschutzprojekts in ihrem Gemeindegebiet erteilt. Zugleich wurde der Antragsteller durch Begründung einer Dienstbar…
Rechtliche Beurteilung Die von beiden Parteien erhobenen Revisionsrekurse sind entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 117 Abs 6 Satz 2 WRG und § 24 Abs 1 EisbEG) nicht zulässig. 1. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Vorinstanzen den Bund, der sich …