(1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, richtet sich das gerichtliche Verfahren nach den allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes.
(2) Das Gericht hat über den Antrag mündlich zu verhandeln.
Rückverweise
Die Bestimmung des § 24 Abs 2 EisbEG ist zwingend. Das Gericht darf sich nicht auf das Gutachten eines nicht in der Liste eingetragenen Sachverständigen stützen.…
Die Vorschrift des § 24 Abs 2 EisbEG ist wohl (relativ) zwingend, doch besteht kein Hindernis, daß das Gericht im Einverständnis der Parteien auch andere als in der Liste des OLG eingetragene Sachverständige…
Rekurse gegen Entscheidungen über die zu leistende Entschädigung. Die Anfechtung anderer Beschlüsse im Verfahren nach §§ 22 ff EisbEG 1954 richtet sich gemäß § 24 Abs 1 EisbEG nach den Vorschriften des AußStrG.…
nach § 14 Abs 4 oö FremdenverkehrsG 1965 finden gemäß Art 13 VEG sinngemäß die Bestimmungen des EisbEG 1954 Anwendung, es ist somit gemäß § 24 EisbEG ein außerstreitiges.…
Zufolge § 24 Abs 1 EisbEG gelten auch für das Rechtsmittelverfahren die Bestimmungen des AußStrG (SZ 33/73; SZ 40/11). Mangels einer diesbezüglich abweichenden Regelung kann daher ein bestätigender Beschluss…
…Gegenstand befindet. Gemäß § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 BGBl 71 sinngemäß Anwendung. Gemäß § 24 Abs 1 EisbEG hat das Gericht die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen anzuwenden. Es besteht daher kein Zweifel, daß für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4…
… 5. 2020 zugestellt. Der am 5. 6. 2020 eingebrachte, von der Antragsgegnerin beantwortete Revisionsrekurs des Antragstellers ist verspätet. Gemäß § 24 EisbEG richtet sich, soweit in diesem Bundesgesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, das gerichtliche Verfahren nach den allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes. Nach § 30 Abs…
…EisbEG „über die Entschädigung“ (8 Ob 57/20w). Für das Rechtsmittel des Antragstellers stand daher nur eine Frist gemäß § 24 EisbEG iVm § 65 Abs 1 AußStrG von 14 Tagen offen. [6] Der Revisionsrekurs ist daher zurückzuweisen . [7] Die Kostenentscheidung beruht auf §…
…wie das vorliegende - nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen. Das gilt demnach auch für die Regeln des AußStrG 1854, auf die § 24 Abs 1 EisbEG aF verweist (für das Rechtsmittelverfahren ebenso schon 2 Ob 282/05t). Danach sind alle für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des…
…verwiesen sind ( § 1 Abs 2 AußStrG ; RS0012214). Die Antragsteller stützen die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges auf eine (analoge) Anwendung von § 24 Abs 1 EisbEG . [9] 2.3. Nach § 24 Abs 1 EisbEG ist eine Entschädigung wegen Enteignung im Verfahren in Außerstreitsachen geltend zu machen ( RS0005931 ). [10…
…das Rekursgericht als verspätet zurück, weil er nicht innerhalb der 14-tägigen Frist des gemäß § 117 Abs 6 WRG iVm § 24 Abs 1 EisbEG anzuwendenden § 46 Abs 1 AußStrG eingebracht wurde. Dagegen sei der ordentliche Revisionsrekurs – aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts – nicht zulässig. [2] Auch…
…§ 117 Abs.6 zweiter Satz WRG finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl Nr.71, sinngemäße Anwendung. Gemäß § 24 Abs.1 EisbEG hat das Gericht die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen anzuwenden. Es besteht daher kein Zweifel, daß für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117…
…zu leistende Entschädigung. Die Anfechtung anderer Beschlüsse im Verfahren nach den §§ 22 ff EisbEG 1954 richtet sich gemäß § 24 Abs 1 EisbEG nach den Vorschriften des AußStrG (RS0007141; zuletzt 8 Ob 57/20w). Im vorliegenden Fall hat das Erstgericht keinen Sachbeschluss gefällt, sondern den Entschädigungsantrag…
…darauf, dass die Sache mit dem vorliegenden Beschluss nicht erledigt wird (§ 30 Abs 2 EisbEG; § 78 Abs 1 Satz 2 AußStrG iVm § 24 EisbEG).…
…zu entscheiden (§ 117 Abs 7 WRG). Das gerichtliche Verfahren sei aber gemäß § 117 Abs 6 WRG gemäß § 24 Abs 1 EisbEG nach den Bestimmungen des AußStrG abzuführen. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil sich keine Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausgehender…
…befindet. Gemäß § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG finden auf das Verfahren die Bestimmungen des EisbEG 1954, BGBl Nr 71, sinngemäße Anwendung. Gemäß § 24 Abs 1 EisbEG hat das Gericht die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen anzuwenden. Es besteht daher kein Zweifel, daß für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4…
…Abs 7 leg. cit. auch die nach Abs 6 leg. cit. „sinngemäß“ anzuwendende Verfahrensart, somit über die Verweisung auf das EisbEG (§ 24 Abs 1) das Verfahren außer Streitsachen. Somit hat in den Fällen des § 117 Abs 7 WRG das Gericht im…
…71 Abs 1 (des hier gemäß § 19 Abs 1 lit a bis lit d oöStarkstromwegeG in Verbindung mit § 24 EisbEG anzuwendenden) AußStrG nicht bindenden – Ausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig, weil keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG zu…
…Anfechtung dieser Entscheidung nur möglich, wenn das Rechtsmittel die unrichtige Lösung einer erheblichen Rechtsfrage geltend macht (10 Ob 43/05d). Gemäß § 24 Abs 1 EisbEG aF hat das Gericht alle für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen an Ort und Stelle unter Zuziehung…
…Den Revisionsrekurs erklärte das Rekursgericht für (gemäß § 64 Abs 1 AußStrG iVm § 117 Abs 6 WRG und § 24 EisbEG) zulässig, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob durch die nicht vorliegende (jedoch mögliche) behördliche (Ausnahme-)Genehmigung der Nutzung eine Entschädigungspflicht nach § …
…39.839; RZ 1970, 223; SZ 19/126 ua, zuletzt 1 Ob 35/91 und 1 Ob 36/91). Nach § 117 Abs 6 WRG, § 24 Abs 1 EisbEG finden auf den Antrag nach § 117 Abs 4 WRG die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen Anwendung. Die Vorinstanzen haben über den Antrag (dessen Hauptbegehren…
…Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286, finden gemäß § 20 Abs. 5 dieses Gesetzes die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, sinngemäße Anwendung. Aus § 24 EisbEG ergibt sich, daß für das gerichtliche Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung, soweit das Gesetz nicht besondere Vorschriften enthält, die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes anzuwenden sind. Für…
…des Antragsgegners ist, soweit er sich gegen die Abweisung seines Unterbrechungsantrages richtet, unzulässig, weil es sich insoweit um einen bestätigenden Beschluß handelt, der gemäß § 24 Abs 1 EisbEG im Verfahren außer Streitsachen ergangen ist, der daher nur aus den Gründen des § 16 AußStrG, das im vorliegenden Fall noch in seiner vor der…
…Zustellung des Bescheides ...“ befristet, gelten für diese Frist somit zufolge § 117 Abs 6 WRG iVm § 24 EisbEG 1954 und § 7 Abs 1 AußStrG die Bestimmungen der ZPO. Nach § 125 Abs …
…WRG zu berücksichtigen. e) Die Beweisrüge und die Anfechtung der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung durch den Antragsteller entziehen sich zufolge § 117 Abs 6 WRG iVm § 24 EisbEG 1954 und § 15 AußStrG bzw § 14 Abs 2 Z 2 AußStrG einer meritorischen Behandlung durch den Obersten Gerichtshof. Erhebliche Rechtsfragen stellen sich demnach…
…AußStrG 1854 Bedacht genommen werden, weil diese Bestimmung in diesem Verfahren nicht anwendbar war (RIS-Justiz RS0007181). Dasselbe gilt nunmehr im Anwendungsbereich des (gemäß § 24 Abs 1 EisbEG in der Fassung vor Inkrafttreten der Novelle BGBl I Nr. 112/2003 iVm § 48 Abs 3 EisbEG in der Fassung der Novelle BGBl I…
…das WRG nicht bloß das Ausmaß der Entschädigung, sondern auch Ersätze, Beiträge und Kosten der gerichtlichen Kognition unterwirft. Anders als im § 24 Abs 1 EisbEG 1954 angeordnet, ist daher in dem über die sich aus dem WRG ergebenden Pflichten abzuführenden Außerstreitverfahren nicht in jedem Fall zwingend ein Sachverständiger beizuziehen (vgl…
…auf das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren gemäß § 117 Abs 4 und Abs 6 WRG 1959 zufolge § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG 1959 iVm § 24 Abs 1 EisbEG 1954 die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen sinngemäß anzuwenden sind. In der Entscheidung 1 Ob 321/01i wurde später - unter Berufung auf die noch vor…
…39.893; RZ 1970, 223; SZ 19/126 ua, zuletzt 9 Ob 707/91 und 5 Ob 1534/91). Nach § 117 Abs 6 WRG, § 24 Abs 1 EisbEG finden auf Anträge nach § 117 Abs 4 WRG die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen Anwendung. Mit dem angefochtenen Beschluß trafen entgegen der Meinung der…
… 364a ABGB im streitigen Verfahren durchzusetzen sind, wohingegen das Enteignungsverfahren nach dem (dort wie da) anzuwendenden Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz im Außerstreitverfahren durchzuführen ist (§ 24 Abs 1 EisbEG). [23] 1.2.2. Nach neuerlicher Prüfung der Rechtslage können die zitierten Ausführungen der Entscheidung 7 Ob 39/13f nur teilweise aufrecht erhalten werden…
…erhobene Revisionsrekurs der Antragstellerin ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 24 Abs 1 EisbEG iVm § 3 Abs 2 Z 3 des Bundesgesetzes über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr 15, Braunau am Inn…
…rekurrierenden Antragstellerin nicht aufgezeigt worden. Für die von ihr geforderte Beiziehung eines zweiten Sachverständigen fehle ein zwingender Grund; die dafür von der Vorschrift des § 24 Abs. 1 EisbEG geforderten besonderen Verhältnisse lägen nicht vor. Die den inneren Wert eines Unternehmens bestimmenden Faktoren (Lage, Güte der Organisation, Geschäftserfahrung, Kundenkreis, allgemeiner Ruf udgl ...) kämen hier…
… 117 Abs 6 WRG iVm § 30 Abs 2 EisbEG die Kostenentscheidung bis zur rechtskräftigen Erledigung der Hauptsache vorbehielt (§ 24 Abs 1 EisbEG iVm § 78 Abs 1 Satz 2 AußStrG).…
…wenn nur ein Teil eines Grundbesitzes enteignet wird, auch auf die Wertverminderung des verbleibenden Teiles des Grundbesitzes Rücksicht zu nehmen. Nach der Bestimmung des § 24 Abs 1 EisbEG hat das Gericht alle für die Festsetzung der Entschädigung maßgeblichen Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens in Außerstreitsachen an Ort und Stelle zu erheben, wobei…
…Gemäß § 20 Abs. 5 BStG 1971 finden für das gerichtliche Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung ... die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954...sinngemäße Anwendung. Gemäß § 24 Abs. 1 EisbEG hat das Gericht alle für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen ... zu erheben. Die Vorschriften des Außerstreitgesetzes gelten…
…zurückzuweisen. Der Rechtsansicht der Antragsgegnerin, dass die Bestimmungen des Außerstreitverfahrens über die Anrufung des Obersten Gerichtshof nicht anzuwenden seien, könne nicht beigetreten werden, weil § 24 Abs 1 EisbEG ausdrücklich auf die Anwendung des Verfahrens außer Streitsachen verweise. Sofern allenfalls im Antrag der Antragsgegnerin ein Abänderungsantrag nach § 14a AußStrG enthalten sein sollte, sei…
…Gericht nach einem Schlichtungsstellenverfahren auch eine Berichtigung (der Parteienbezeichnung) ausgeschlossen sei (vgl auch WoBl 1996/55). Die Einbeziehung einer anderen Partei wird auch durch § 24 Abs 1 EisbEG 1954 nicht gerechtfertigt. Danach hat das Gericht alle für die Feststellung der Entschädigung maßgeblichen Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen an Ort und…
…in der geltenden Fassung finden gemäß § 20 Abs 5 dieses Gesetzes die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 in der geltenden Fassung sinngemäße Anwendung. Aus § 24 EisbEG ergibt sich, daß für das gerichtliche Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung, soweit das Gesetz nicht besondere Vorschriften enthält, die Bestimmungen des Gesetzes über das gerichtliche…
…Novelle durch das Außerstreitbegleitgesetz zu führen ist (vgl dazu 2 Ob 282/05t). Nach dieser Rechtslage war aber eine mündliche Verhandlung, wie sie nun § 24 Abs 2 EisbEG idgF vorsieht, nicht zwingend vorgeschrieben. Im Übrigen zeigt die Revisionsrekurswerberin die Relevanz der unterbliebenen mündlichen Verhandlung auch gar nicht auf. Entscheidungswesentlich sind die vorgetragenen Rechtsargumente…