EisbEG
Gliederung
III. Enteignungsverfahren
B. Festsetzung der Entschädigung durch das Gericht
§ 24
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, richtet sich das gerichtliche Verfahren nach den allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes.
(2) Das Gericht hat über den Antrag mündlich zu verhandeln.
…Den Revisionsrekurs erklärte das Rekursgericht für (gemäß § 64 Abs 1 AußStrG iVm § 117 Abs 6 WRG und § 24 EisbEG) zulässig, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob durch die nicht vorliegende (jedoch mögliche) behördliche (Ausnahme-)Genehmigung der Nutzung eine Entschädigungspflicht nach § …
…AußStrG 1854 Bedacht genommen werden, weil diese Bestimmung in diesem Verfahren nicht anwendbar war (RIS-Justiz RS0007181). Dasselbe gilt nunmehr im Anwendungsbereich des (gemäß § 24 Abs 1 EisbEG in der Fassung vor Inkrafttreten der Novelle BGBl I Nr. 112/2003 iVm § 48 Abs 3 EisbEG in der Fassung der Novelle BGBl I…
…Novelle durch das Außerstreitbegleitgesetz zu führen ist (vgl dazu 2 Ob 282/05t). Nach dieser Rechtslage war aber eine mündliche Verhandlung, wie sie nun § 24 Abs 2 EisbEG idgF vorsieht, nicht zwingend vorgeschrieben. Im Übrigen zeigt die Revisionsrekurswerberin die Relevanz der unterbliebenen mündlichen Verhandlung auch gar nicht auf. Entscheidungswesentlich sind die vorgetragenen Rechtsargumente…
…§ 34 Abs 6 StmkROG die sinngemäße Anwendung der §§ 4 bis 10 und 22 bis 34 des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 (EisbEG) vorschreibt und § 24 EisbEG darauf verweist, dass sich das gerichtliche Verfahren grundsätzlich nach den allgemeinen Bestimmungen des AußStrG richtet, dessen § 21 wiederum auf die ZPO verweist. Aus dem…
…rekurrierenden Antragstellerin nicht aufgezeigt worden. Für die von ihr geforderte Beiziehung eines zweiten Sachverständigen fehle ein zwingender Grund; die dafür von der Vorschrift des § 24 Abs. 1 EisbEG geforderten besonderen Verhältnisse lägen nicht vor. Die den inneren Wert eines Unternehmens bestimmenden Faktoren (Lage, Güte der Organisation, Geschäftserfahrung, Kundenkreis, allgemeiner Ruf udgl ...) kämen hier…
…Ing Gregor S zu Sachverständigen. Die Antragsgegnerin erhob gegen die Bestellung des letzteren Einwendungen und beantragte, ihn zu entheben und an seiner Stelle gemäß § 24 Abs 1 EisbEG einen Sachverständigen aus der Forstwirtschaft zu bestellen. Mit diesen Einwendungen verband die Antragsgegnerin für den Fall, als ihnen nicht Folge gegeben werden sollte, einen Rekurs…
…wie das vorliegende - nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen. Das gilt demnach auch für die Regeln des AußStrG 1854, auf die § 24 Abs 1 EisbEG aF verweist (für das Rechtsmittelverfahren ebenso schon 2 Ob 282/05t). Danach sind alle für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des…
…und der Antrag zurückzuweisen. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens beruht auf § 117 Abs 6 WRG iVm § 24 EisbEG idF BGBl I 2003/112 und § 78 AußStrG.…
…Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Kostenentscheidung durch Ergänzungsbeschluss zu, wie sich bereits aus §§ 430, 424 ZPO (hier iVm § 41 AußStrG und § 24 Abs 1 EisbEG) ergibt (vgl Rechberger in Rechberger , ZPO3 §§ 423 bis 424 Rz 7). Warum im Hinblick auf die besonderen Kostenersatzbestimmungen im EisbEG anderes…
…vornehme. Das Gericht zweiter Instanz wies den gegen den Bestellungsbeschluss erhobenen Rekurs des Antragsgegners als unzulässig zurück. § 117 Abs 6 WRG verweise auf § 24 Abs 1 EisbEG und dieser wieder auf die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen. Im Außerstreitverfahren seien grundsätzlich auch verfahrensleitende Anordnungen anfechtbar, soweit dadurch die Rechtsstellung des Beteiligten gefährdet…
…Anfechtung dieser Entscheidung nur möglich, wenn das Rechtsmittel die unrichtige Lösung einer erheblichen Rechtsfrage geltend macht (10 Ob 43/05d). Gemäß § 24 Abs 1 EisbEG aF hat das Gericht alle für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen an Ort und Stelle unter Zuziehung…
…darauf, dass die Sache mit dem vorliegenden Beschluss nicht erledigt wird (§ 30 Abs 2 EisbEG; § 78 Abs 1 Satz 2 AußStrG iVm § 24 EisbEG).…
…gerichteten Vorschrift des EisbEG. Die eigenständige Festsetzung der Rekursfrist wäre aber in Anbetracht der allgemeinen Verweisung auf die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen im § 24 EisbEG überflüssig, wenn der Gesetzgeber die Anwendung des § 11 AußStrG uneingeschränkt für zulässig erachtet hätte (JBl 1956, 593). Seit dieser Leitentscheidung ist es ständige und…
…zurückzuweisen. Der Rechtsansicht der Antragsgegnerin, dass die Bestimmungen des Außerstreitverfahrens über die Anrufung des Obersten Gerichtshof nicht anzuwenden seien, könne nicht beigetreten werden, weil § 24 Abs 1 EisbEG ausdrücklich auf die Anwendung des Verfahrens außer Streitsachen verweise. Sofern allenfalls im Antrag der Antragsgegnerin ein Abänderungsantrag nach § 14a AußStrG enthalten sein sollte, sei…
… 117 Abs 6 WRG iVm § 30 Abs 2 EisbEG die Kostenentscheidung bis zur rechtskräftigen Erledigung der Hauptsache vorbehielt (§ 24 Abs 1 EisbEG iVm § 78 Abs 1 Satz 2 AußStrG).…
…der Schlüssigkeit seiner Geltendmachung hat bereits das Rekursgericht auf die anzuwendenden Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen hingewiesen (§ 77 Oö JagdG iVm § 24 EisbEG idF BGBl I Nr 112/2003). Nach § 10 Abs 4 AußStrG 2005 hat das Gericht ein Anbringen dann, wenn es an einem…
…WRG zu berücksichtigen. e) Die Beweisrüge und die Anfechtung der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung durch den Antragsteller entziehen sich zufolge § 117 Abs 6 WRG iVm § 24 EisbEG 1954 und § 15 AußStrG bzw § 14 Abs 2 Z 2 AußStrG einer meritorischen Behandlung durch den Obersten Gerichtshof. Erhebliche Rechtsfragen stellen sich demnach…
…Heizungsanlage ausgegangen sei, werde im Verfahren nicht bestritten. Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Antragstellers ist gemäß § 117 Abs.4 und 6 WRG iVm § 24 Abs.1 EisbEG und § 14 Abs.1 AußStrG zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 31 Abs.1 WRG hat jedermann, dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen eine Einwirkung…
…JBl 1989, 787; MietSlg 35.775; Fasching, Lehrbuch2 Rz 1195). Auf die Gesamtrechtsnachfolge ist sie demgemäß nicht anzuwenden. Nach § 18 Abs 4 MunitionslagerG iVm § 24 EisbEG, BGBl. 1954/71, finden auf das gerichtliche Entschädigungsverfahren die Vorschriften des AußStrG Anwendung. Die Zweitantragstellerin rügt die analoge Anwendung des § 234 ZPO im außerstreitigen…
…Feststellung durch Übereinkommen sowie auf die Wahrnehmung der Ansprüche, die dritten Personen aus der Entschädigung auf Grund ihrer dinglichen Rechte zustünden, sinngemäß anzuwenden. Nach § 24 Abs 1 EisbEG habe das Gericht alle für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen an Ort und Stelle unter Zuziehung eines…
…auf das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren gemäß § 117 Abs 4 und Abs 6 WRG 1959 zufolge § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG 1959 iVm § 24 Abs 1 EisbEG 1954 die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen sinngemäß anzuwenden sind. In der Entscheidung 1 Ob 321/01i wurde später - unter Berufung auf die noch vor…
…Gericht nach einem Schlichtungsstellenverfahren auch eine Berichtigung (der Parteienbezeichnung) ausgeschlossen sei (vgl auch WoBl 1996/55). Die Einbeziehung einer anderen Partei wird auch durch § 24 Abs 1 EisbEG 1954 nicht gerechtfertigt. Danach hat das Gericht alle für die Feststellung der Entschädigung maßgeblichen Verhältnisse nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen an Ort und…
…Gegenstand befindet. Gemäß § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 BGBl 71 sinngemäß Anwendung. Gemäß § 24 Abs 1 EisbEG hat das Gericht die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen anzuwenden. Es besteht daher kein Zweifel, daß für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4…
…der Dr.Anneliese M***** noch nicht rechtskräftig sei. Auf diese Nichtigkeit kann indes vom Obersten Gerichtshof im vorliegenden Außerstreitverfahren (§ 117 Abs 6 WRG iVm § 24 Abs 2 EisbEG) nicht mehr eingegangen werden. Nach der Neuordnung des Revisionsrekursrechtes im Verfahren außer Streitsachen und dessen Anpassung an das Revisionsrecht der ZPO können behauptete Nichtigkeiten erster…
…39.839, RZ 1970, 223; SZ 19/126 uva, zuletzt 9 Ob 707/91 und 5 Ob 1534/91). Nach § 117 Abs. 6 WRG, § 24 Abs. 1 EisbEG finden auf Anträge nach § 117 Abs. 4 WRG die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen Anwendung. Mit dem angefochtenen Beschluß trafen die Vorinstanzen weder eine…
…das WRG nicht bloß das Ausmaß der Entschädigung, sondern auch Ersätze, Beiträge und Kosten der gerichtlichen Kognition unterwirft. Anders als im § 24 Abs 1 EisbEG 1954 angeordnet, ist daher in dem über die sich aus dem WRG ergebenden Pflichten abzuführenden Außerstreitverfahren nicht in jedem Fall zwingend ein Sachverständiger beizuziehen (vgl…
…befindet. Gemäß § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG finden auf das Verfahren die Bestimmungen des EisbEG 1954, BGBl Nr 71, sinngemäße Anwendung. Gemäß § 24 Abs 1 EisbEG hat das Gericht die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen anzuwenden. Es besteht daher kein Zweifel, daß für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4…
…des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig: Die Frage, ob im vorliegenden Fall entgegen der Meinung der Vorinstanzen die Beiziehung eines zweiten Sachverständigen gemäß § 24 Abs 1 EisbEG erforderlich gewesen wäre, kann an den Obersten Gerichtshof nicht herangetragen werden. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mangel erster Instanz, den das Berufungsgericht verneint hat, - von…
…gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und Abs 6 WRG sind zufolge § 117 Abs 6 zweiter Satz WRG, § 24 Abs 1 EisbEG 1954 die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen sinngemäß anzuwenden (1 Ob 27/93; Raschauer , Kommentar zum Wasserrecht, Rz 12 zu § 117); da die…
…§ 117 Abs.6 zweiter Satz WRG finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl Nr.71, sinngemäße Anwendung. Gemäß § 24 Abs.1 EisbEG hat das Gericht die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen anzuwenden. Es besteht daher kein Zweifel, daß für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117…
…erwägen: Aus § 18 Abs. 8 nö. NaturschutzG ergibt sich, daß für das vorliegende Verfahren das EisbEG 1954 BGBl. 71 sinngemäß Anwendung findet. Nach § 24 EisbEG sind im gerichtlichen Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung, soweit das Gesetz nicht besondere Vorschriften enthält, die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes anzuwenden. Für das vorliegende Rechtsmittelverfahren gelten…
…Rede sein, weil sie Gelegenheit hatten, sich zum Gutachten des Sachverständigen schriftlich zu äußern und sich auch geäußert haben (vgl EFSlg. 49.985 f). Der § 24 Abs 1 EisbEG enthält die Stoffsammlung betreffende verfahrensrechtliche Bestimmungen. Die Nichtbeiziehung eines zweiten Sachverständigen könnte demnach nur einen Verfahrensmangel bilden, der ebenfalls im Rahmen des § 16 AußStrG…
…Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286, finden gemäß § 20 Abs. 5 dieses Gesetzes die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, sinngemäße Anwendung. Aus § 24 EisbEG ergibt sich, daß für das gerichtliche Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung, soweit das Gesetz nicht besondere Vorschriften enthält, die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes anzuwenden sind. Für…
…in der geltenden Fassung finden gemäß § 20 Abs 5 dieses Gesetzes die Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 in der geltenden Fassung sinngemäße Anwendung. Aus § 24 EisbEG ergibt sich, daß für das gerichtliche Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung, soweit das Gesetz nicht besondere Vorschriften enthält, die Bestimmungen des Gesetzes über das gerichtliche…
…Antragstellerin und des Josef und der Margareta B ist unzulässig. Nach § 18 Abs. 4 Munitionslagergesetz haben auf das gerichtliche Entschädigungsverfahren u.a. die §§ 24 und 30 EisbEG 1954 sinngemäß Anwendung zu finden. § 24 Abs. 1 EisbEG verweist auf die 'Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen' so daß § 16 AußStrG auch im…
…vierzehn Tage. Diese endete am 21. Oktober 1998, 24 Uhr, sodaß die verspätete „Rekursbeantwortung“ der Entschädigungswerber zurückzuweisen ist, woran § 24 Abs 1 EisbEG in Verbindung mit § 11 Abs 2 AußStrG schon deshalb nichts ändert, weil letztere Bestimmung im Enteignungsentschädigungsverfahren nicht anwendbar ist (zuletzt…
…Zustellung des Bescheides ...“ befristet, gelten für diese Frist somit zufolge § 117 Abs 6 WRG iVm § 24 EisbEG 1954 und § 7 Abs 1 AußStrG die Bestimmungen der ZPO. Nach § 125 Abs …
…wendet sich nicht gegen den aufhebenden Teil der rekursgerichtlichen Entscheidung, gegen den ein Rechtsmittel jedenfalls unzulässig wäre (§ 117 Abs 6 WRG 1959 iVm § 24 EisbEG 1954, § 14 Abs 4 AußStrG), sondern erkennbar nur gegen die - den in erster Instanz zugesprochene Entschädigungsbetrag von 1,153.200 S übersteigende - implicite-Teilabweisung durch die…
…Den ordentlichen Revisionsrekurs ließ das Rekursgericht zu. Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist gemäß § 117 Abs 4 und 6 WRG iVm § 24 Abs 1 EisbEG und § 14 Abs 1 AußStrG zulässig, aber nicht berechtigt. Schutzzweck der Vorschriften der §§ 30 ff WRG 1959 ist…
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