JudikaturJustizRS0061308

RS0061308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft in Bezug auf die zu erwartende (Freiheitsstrafe) Strafe ist die Möglichkeit einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft zu berücksichtigen.

Entscheidungen
17