JudikaturJustizRS0061157

RS0061157 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2020

Der Unternehmensbegriff des KSchG deckt sich nicht mit jenem des HGB oder ABGB und ist vor allem nicht mit dem Kaufmannsbegriff identisch. Unter den weiteren Unternehmensbegriff des KSchG fallen insbesonders auch die freien Berufe und die Landwirtschaft und Forstwirtschaft.

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