Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 499,39 (darin enthalten EUR 83,23 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss bei der beklagten Partei zur Polizze Nr A 571400414 eine "Versicherung für den Agrar Bereich" mit den Risken Feuer, Haushalt, Kühlgut, Haftpflicht, Sturmschaden, Leitungswasser, Elektrogeräte und einer Laufzeit vom 1. 7. 1998 bis 1. 9. 2008, die er mit Schre…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist mangels Judikatur zu einem allfälligen Kündigungsrecht für Nebenerwerbslandwirte nach der Konsumentenschutzbestimmung des § 8 Abs 3 VersVG zulässig, aber nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat zutreffend verneint, dass dem Kläger das zwingende (vorzeitige) Kündigungsrecht gemäß …