UGB
Gliederung
Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen
Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich
§ 1 Unternehmer und Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
(3) Soweit in der Folge der Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen.
§ 3 ZFBO 2024 · ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 3 Begriffsbestimmungen
…FBG ), BGBl. I Nr. 97/1998 in der jeweils geltenden Fassung, aufgezählt sind; 3. Dienstleistende: mit Ausnahme des Zivilflugplatzhalters jedes Unternehmen ( § 1 des Unternehmensgesetzbuches , dRGBl. S. 219/1897 in der jeweils geltenden Fassung), das Bodenabfertigungsdienste für Dritte erbringt; 4. Entgelteordnung: Teil der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen, in dem die für…
§ 2 ArtHRV · ArtHRV · Artenhandelsregistrierungsverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: 1. „Zuchtbetrieb“: ein Unternehmen im Sinne von § 1 des Unternehmensgesetzbuches (UGB), dRGBl. S 219/1897 (GBlÖ Nr. 86/1939), in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/2024, das Exemplare von…
Rückverweise