UGB
Gliederung
Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen
Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich
§ 1 Unternehmer und Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
(3) Soweit in der Folge der Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen.
Art. 2 § 1 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
Art. 2 § 1 Artikel II
…BGBl. I Nr. 118/2003, zu den §§ 237a, 242, 243, 266 und 267 , dRGBl. S 219/1897) § 1. Durch dieses Bundesgesetz werden Art. 1 und 2 der Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001…
Art. 11 § 1 Artikel XI
…§ 38, 221, 222, 237, 242, 243a, 243b, 245a, 246, 266 271c, 273 275, 277 und 451 dRGBl. S 219/1897) § 1. Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur…
Art. 8 § 1 Artikel VIII
…§§ 27, 221, 228, 231, 237, 243, 245 248, 250, 260, 265, 267, 274 und 906, dRGBl. S 219/1897) § 1. Durch dieses Bundesgesetz werden Art. 5 lit. b ) und Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler…
§ 1 Unternehmer und Unternehmen
…§ 1. (1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. (2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn…
§ 2 ArtHRV · ArtHRV · Artenhandelsregistrierungsverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: 1. „Zuchtbetrieb“: ein Unternehmen im Sinne von § 1 des Unternehmensgesetzbuches (UGB), dRGBl. S 219/1897 (GBlÖ Nr. 86/1939), in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/2024, das Exemplare von…
§ 3 ZFBO 2024 · ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 3 Begriffsbestimmungen
…FBG ), BGBl. I Nr. 97/1998 in der jeweils geltenden Fassung, aufgezählt sind; 3. Dienstleistende: mit Ausnahme des Zivilflugplatzhalters jedes Unternehmen ( § 1 des Unternehmensgesetzbuches , dRGBl. S. 219/1897 in der jeweils geltenden Fassung), das Bodenabfertigungsdienste für Dritte erbringt; 4. Entgelteordnung: Teil der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen, in dem die für…
§ 16 JN · JN · Jurisdiktionsnorm
§ 16
…Gerichtshofs vorgeschlagen werden. (2) Als fachkundige Laienrichter in Handelssachen können vorgeschlagen werden a) im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer, b) sonstige Unternehmer im Sinne des § 1 UGB , c) unbeschränkt haftende Gesellschafter einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft, d) Mitglieder des vertretungsbefugten Organs einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person, e) Personen, die seit mehreren…
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