JudikaturJustizRS0049230

RS0049230 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2023

Der Fall der Bestellung eines Abwesenheitskurators nach der Zivilprozessordnung ist ein Spezialfall einer allgemeinen Abwesenheitskuratel nach bürgerlichem Recht. Der Abwesenheitskurator kann gegen seine Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel ergreifen.

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