Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Wiederaufnahmsklage aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Prozesskosten.…
Text Begründung: Im zu AZ C 362/80 des Erstgerichts wegen Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhalts vom Rechtsvorgänger der Beklagten (in Hinkunft: Sohn), geboren am 14. Juli 1980, gegen den (hier) Kläger geführten Prozess gestand dieser zwar zu, mit der Mutter innerhalb der gesetzlichen V…
Rechtliche Beurteilung Der zugelassene Revisionsrekurs, über den in einem einseitigen Verfahren zu entscheiden ist, weil die Wiederaufnahmsklage vor Streitanhängigkeit zurückgewiesen wurde, fällt nicht unter den Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, weil der Ausnahmefall des § 528 Abs 2 Z 2 zweiter Halbsatz ZPO …