JudikaturJustizRS0044087

RS0044087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Der Ausnahmefall "es sei denn, daß die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist" bezieht sich nur auf Klagen, mit denen eine Sachentscheidung angestrebt (oder bekämpft) wird, nicht aber auf Klagen, mit denen eine bloße Formalentscheidung (hier: Abweisung einer Wiedereinsetzung) bekämpft wird.

Entscheidungen
15