JudikaturJustizRS0043461

RS0043461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Es begründet einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von den tatsächlichen Feststellungen des Erstgerichtes ohne Wiederholung der Beweisaufnahmen abgeht.

Entscheidungen
68