Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 614,86 EUR (darin 102,48 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger, geboren 1970, und die Zweitklägerin, geboren 1966, sind Anfang der 1990er Jahre völlig erblindet. Sie lernten einander bei Rehabilitationsmaßnahmen kennen und leben seit 1994 unverheiratet in einer Lebensgemeinschaft. Der Erstkläger ist berufstätig, die Zweitkläg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger, gerichtet allein gegen die Abweisung des ersten Eventualbegehrens zu a), ist zulässig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass beide Kläger, die in Lebensgemeinschaft leben, nach ihrem unstrittig gebliebenen Vorbringen im Juni 2010 Anträge a…