JudikaturJustizRS0035572

RS0035572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2023

Prozesshindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozesshindernis entgegensteht.

Entscheidungen
161