JudikaturJustizRS0034965

RS0034965 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2023

Eine in einem vorbereitenden Schriftsatz "erklärte" Klagsausdehnung wird erst mit dem Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung, aber nicht rückwirkend mit dem Einlangen desselben bei Gericht wirksam, auch wenn der Beklagte der Klagsausdehnung (hier durch Einlassen auf die Verhandlung über das erweiterte Begehren) zustimmt (unter Ablehnung von SZ 35/68 und 4 Ob 304/71 bei Verwertung von 6 Ob 118/60).

Entscheidungen
28