Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, an Kosten des Revisionsverfahrens der erst- und zweitbeklagten Partei den Betrag von S 18.437,56 (darin S 1.676,14 Umsatzsteuer), der drittbeklagten Partei S 16.761,26 (darin enthalten S 1.523,76 Umsatzsteuer) und den Nebeninte…
Text Entscheidungsgründe: Die Kommanditgesellschaft Max R*** Metallwarenerzeugung, Großhandel mit Metallwaren und Werksvertretungen (im folgenden: Max R*** KG), erteilte im Jahre 1981 der drittbeklagten Partei den Auftrag zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den Umbau der Heizungsanlage im B…
Rechtliche Beurteilung Der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobenen Revision der klagenden Partei kommt Berechtigung nicht zu. Die Ausführungen zu den Revisionsgründen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit erachtet der Oberste Gerichtshof nach Prüfung als nicht gegeben (§ 510 Abs. 3 letzter …