Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Teilurteil des Berufungsgerichts wird insoweit bestätigt, als es die Abweisung eines Zinsenmehrbegehrens durch das Erstgericht bestätigt hat wie folgt: Weitere 8 % Zinsen aus S 1,860.919,60 vom 5. 5. 1993 bis zum 27. 10. 1993, weitere 1,25 % vom 1. bi…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Wien mit einem Mietwohnhaus. Die Beklagten sind Eigentümer der Nachbarliegenschaft, auf welcher früher ein an das Haus des Klägers angebautes Mietwohnhaus gestanden war. Im Zuge eines von den Beklagten in Auftrag gegebenen Neubau…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Teilurteil gerichtete außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig, weil das Berufungsgericht, was den Zinsenschaden angeht, von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (insbesondere der Entscheidung des verstärkten Senates vom 24. 3. 1998 1 Ob 315/97y = ecolex 1998, 392 (…