Wenn bey einer Beschädigung zugleich ein Verschulden von Seite des Beschädigten eintritt; so trägt er mit dem Beschädiger den Schaden verhältnißmäßig; und, wenn sich das Verhältniß nicht bestimmen läßt, zu gleichen Theilen.
Rückverweise
PHG · Produkthaftungsgesetz
§ 11 Mitverschulden des Geschädigten
…Trifft den Geschädigten oder jemanden, dessen Verhalten er zu vertreten hat, ein Verschulden, so ist § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden.…
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 53 Haftung für forstschädliche Luftverunreinigungen
…bestimmen, so haften mehrere Inhaber zu gleichen Teilen. (3) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so ist der § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden. (4) Eine Ersatzpflicht ist dann ausgeschlossen, wenn die Luftverunreinigung durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit…
KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 106 Personenbeförderung
…einen allfälligen Schmerzengeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinn des § 1304 ABGB. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sicherheitsgurts eingetreten…