Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.175,22 EUR (darin 195,87 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 11. 1. 2013 kam es zwischen einem im Eigentum der Beklagten stehenden Zug und dem Lenker eines PKW, dessen Haftpflichtversicherer die Klägerin ist, an einer Kreuzung der von der Ö***** I***** AG betriebenen Pottendorfer Linie (samt Schrankenanlage) zu einem Verkehrsunf…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Revision der Beklagten ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. [14] Im Revisionsverfahren ist strittig, ob der Klägerin dem Grunde nach ein Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB zu steht (Pkt 1.), bejahendenfalls, ob die Verjährungsfrist dafür 30 Jahre oder 3 Jahre beträgt (Pkt …