Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1987 Eigentümer des Grundstücks 77/1 einer näher bezeichneten Liegenschaft, der Beklagte (zusammen mit seiner Schwester) Miteigentümer der Grundstücke 74 und 75 einer benachbarten Liegenschaft. Auf dem Grundstück 75 befindet sich ein (die Quelle II fassender)…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene, vom Beklagten beantwortete Revision, ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muss gegen alle Miteigentümer erhoben werden (6 Ob 823/81 = RIS …