Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Einrede der mangelnden internationalen Zuständigkeit verworfen wird. Dem Erstgericht wird die Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurü…
Text Begründung: Die Prozessparteien sind italienische Staatsbürger und in Italien wohnhaft. Der Kläger stützt seine am 21. Juni 2007 beim Erstgericht eingelangte, auf die Zahlung von 261.578,62 EUR gerichtete Klage auf folgenden Sachverhalt: Der Kläger sei der Sohn und nach seinen Behauptungen Alleiner…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts zulässig, er ist auch berechtigt. I. Vorauszuschicken ist, dass der Kläger den Vermögensgerichtsstand des § 99 JN, auf den er sich in der Klage gar nicht berufen hat, den er aber nun im Revisio…