JudikaturJustizRS0007134

RS0007134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 2021

Das dem Prozessrecht angehörende Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach einhelliger Lehre ein Rechtsbehelf gegen die Folgen prozessualer Rechtsversäumnisse; im Bereich des materiellen Rechts ist hingegen schon nach dem klaren Wortlaut des § 1450 ABGB jede Wiedereinsetzung ausgeschlossen.

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