Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht aufgetragen, den Rekurs unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund zu behandeln.…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 7. 4. 2005, 6 P 62/98v 131, wurde die vom NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung namhaft gemachte Gabriele F***** zur neuen Sachwalterin der Betroffenen Christine T***** für alle Angelegenheiten bestellt. Die Betroffene lebt mit ihrer Schwester El…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs erweist sich entgegen der Auffassung des Rekursgerichts als zulässig, weil dieses die Frage, in wessen Namen der Rekurs erhoben wurde, unrichtig gelöst hat. Der Revisionsrekurs ist auch im Sinne einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung berechtigt. Ihrem Rev…