JudikaturJustizRS0002856

RS0002856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2009

Der gutgläubige Ersteher erwirbt bei der Zwangsversteigerung alles, was im Schätzungsprotokoll, in den Versteigerungsbedingungen und im Versteigerungsedikt als Zubehör angeführt ist, mögen auch einzelne Sachen einem Dritten gehören.

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