Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.769,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 3.628,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 14.7.1988 wurde ob der der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, einer GmbH, die Papierwaren und Kartonagen erzeuge, gehörigen Liegenschaft EZ 1 KG W***** eine Höchstbetragshypothek über S 9,100.000 zu Gunsten der klagenden Bank einverleibt. I…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Hinsichtlich des Anfechtungsgrundes der Mangelhaftigkeit des Verfahrens besteht kein Anlaß, von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß eine vom Berufungsgericht verneinte Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz nic…