Appellationsgericht England (Court of Appeal) 26.5.1995 Publikation:
International Litigation Procedure 1995, 584
International Litigation Procedure 1995, 667
New Law Journal 1995, 1158 (Friedmann)
Art 16 Nr 2 EuGVÜ ist restriktiv zu interpretieren. Maßgebend ist die Rechtsnatur der der Klage zugrundeliegenden Streitigkeit. Der Anwendungsbereich umfaßt ausschließlich Klagen, die die Gründung und Führung der Gesellschaft betreffen, nicht jedoch Klagen zwischen den Gesellschaftern oder Klagen aufgrund mißbräuchlichen Handelns der Organe der Gesellschaft.
Art 21 EuGVÜ sieht zwingend die Aussetzung des Verfahrens des später angerufenen Gerichts vor. Die Frage, welches Gericht als zuerst angerufen anzusehen ist, ist nach dem jeweiligen nationalen Recht zu beurteilen.
Grupo Torras SA (Spanien) und Torras Hostench London Ltd (Großbritannien) gegen Sheikh Fahad Mohammed Al-Sabah (Kuwait) u.a.
§ 14 VbA · VbA · Verordnung biologische Arbeitsstoffe
§ 14 Schlußbestimmungen
…1) Gemäß § 95 Abs. 1 ASchG wird festgestellt, daß die Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung, mit Ausnahme jener des § 9 Abs. 1, keine Ausnahme zulassen darf…
§ 10 Bühnen-FK-V · Bühnen-FK-V · Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung
§ 10 Übergangs- und Schlussbestimmungen
…die Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen wurde. Eine solche Ausbildung gilt als Ausbildung zum Nachweis der Fachkenntnisse im Sinne dieser Verordnung. (5) Gemäß § 95 Abs. 1 ASchG wird festgelegt, dass die zuständige Behörde von § 1 Abs. 3 und 6 keine Ausnahme zulassen darf. (6) § 1 Abs…
Art. 1 § 25 PSG · PSG · Privatstiftungsgesetz
Art. 1 § 25 Aufgaben des Aufsichtsrats
…das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Aufsichtsrats gilt § 95 Abs. 2 und 3, für die Zustimmung zu bestimmten Geschäften der Privatstiftung § 95 Abs. 5 Z 1, 2, 4 bis 6 Aktiengesetz 1965 sinngemäß. (2) Der Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Z 2 bestellten Aufsichtsrats ist…
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