BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern§ 5

§ 5Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

In Kraft bis 31. Mai 2025
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Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung der Grundstundenvergütung und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 11,87 € heranzuziehen.

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