(1) Wer eine Klage zu erheben beabsichtigt, ist berechtigt, vor deren Einbringung bei dem Bezirksgerichte des Wohnsitzes des Gegners dessen Ladung zum Zwecke des Vergleichsversuches zu beantragen. An Orten, an welchen mehrere Bezirksgerichte bestehen, kann eine solche Ladung außerdem an alle Personen ergehen, die an diesem Orte, wenngleich außerhalb des Sprengels des zuständigen Bezirksgerichtes, ihren Wohnsitz haben.
(2) Gegen die Entscheidung über einen solchen Antrag ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Rückverweise
Bgld. MVKG · Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG
§ 28 Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
…den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
TMSchG 2005 · Mutterschutzgesetz 2005 - TMSchG 2005, Tiroler
§ 30 § 30
…Teilzeitbeschäftigung zu den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Gericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung, gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages, stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
K-MEKG 2002 · Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002
§ 44 § 44
…zu den von ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen ordentlichen Gericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung, gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages, stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
§ 27 § 27
…zu den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen ordentlichen Gericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung, gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
KraSchG · Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz
§ 7 Außergerichtliche Streitbeilegung
…Vertragsteil hat vor der Einbringung einer Klage über eine Streitigkeit aus der Vertriebsbindungsvereinbarung zur gütlichen Einigung eine Schlichtungsstelle zu befassen, einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zu stellen oder, sofern die andere Partei damit einverstanden ist, den Streit einem Mediator zu unterbreiten. Die Klage ist nur zulässig, wenn drei Monate ab…
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 59
…1) Anzuwenden sind die Bestimmungen über 1. den Vergleichsversuch (§ 433 ZPO); ihn hat der Vorsitzende durchzuführen; 2. den Entfall einer Klagebeantwortung (§ 440 Abs. 2 ZPO) und die Beschränkung der vorbereitenden Tagsatzung nach §…
MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 15k Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
…den von ihr bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Dienstgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
VKG · Väter-Karenzgesetz
§ 8c Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
…zu den von ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Arbeitgeber nicht binnen zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen vier…
GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 7
…für die einzelnen Verfahrensarten nicht besondere Bestimmungen bestehen: 1. bei zivilgerichtlichen Verfahren und Exekutionsverfahren der Antragsteller (Kläger, Rechtsmittelwerber, betreibender Gläubiger); bei prätorischen Vergleichen (§ 433 ZPO), Mediationsvergleichen, Vergleichen nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (§ 433a ZPO) und Vereinbarungen nach § 55a Abs. 2 EheG jedoch beide vertragschließenden Parteien…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 47 Verfahren beim Anspruch auf Elternteilzeit
…ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber nicht binnen zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zur gütlichen Einigung, gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtstages stellt. Dem Antrag ist das Ergebnis der Verhandlungen nach Abs. 1 anzuschließen. (3) Kommt binnen…
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Art. 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 91/2003, zu § 364, JGS Nr. 946/1811)
…Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen (§ 364 Abs. 3 ABGB) zur gütlichen Einigung eine Schlichtungsstelle zu befassen, einen Antrag nach § 433 Abs. 1 ZPO zu stellen oder – sofern der Eigentümer der Bäume oder Pflanzen damit einverstanden ist – den Streit einem Mediator zu unterbreiten. Die Klage ist nur…