BundesrechtBundesgesetzeZivilprozessordnungZweiter Theil. Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz.Zweiter Abschnitt. Urtheile und Beschlüsse.Erster Titel. Urtheile.§ 395

§ 395Urtheil auf Grund von Anerkenntnis.

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date