Wenn der Beklagte den gegen ihn erhobenen Anspruch bei der mündlichen Streitverhandlung ganz oder zum Theile anerkennt, so ist auf Antrag des Klägers dem Anerkenntnis gemäß durch Urtheil zu entscheiden.
Rückverweise
Konstitutives Anerkenntnis (Unterscheidung vom einfachen Anerkenntnis), Wirkung C Anfechtung des konstitutiven Anerkenntnisses D Diverses (Verzichte) Informationen zu § 1375 ABGB Verweisungen: Prozessuales Anerkenntnis bei § 395 ZPO! Vergleich bei § 1380 ABGB! Prozessvergleich bei § 204 ZPO!…
Das Anerkenntnis eines privatrechtlichen Anspruchs im Adhäsionsverfahren hat die Wirkungen eines Anerkenntnisses im Sinne § 395 ZPO; daher keine Berücksichtigung nachträglicher Einwendungen des Anerkennenden.…
…Anspruch bei der mündlichen Streitverhandlung ganz oder zum Teil anerkennt, so ist auf Antrag des Klägers dem Anerkenntnis gemäß durch Urteil zu entscheiden (§ 395 ZPO). Ein in Anwesenheit beider Parteien verkündetes Urteil aufgrund von Verzicht oder Anerkenntnis wird mit der Verkündung den Parteien gegenüber wirksam und ist in schriftlicher Ausfertigung…
…eine rückhaltlose Anerkennung des Klagebegehrens voraus, was bei einer nur teilweisen Anerkennung nicht der Fall ist ( Deixler-Hübner in Fasching/Konecny ² III § 395 ZPO Rz 10; aM Obermaier , Im Kostenhandbuch³ Rz 1291, der die Ansicht vertritt, dass Zinsen vom Anerkenntnis ausgenommen werden können). 6. Die Klägerin hat ihre…
…ist auch in dritter Instanz ein (eindeutiges, unbedingtes, somit vorbehaltloses) Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die beklagte Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der klagenden Partei zulässig (RIS Justiz RS0119634). Die Entscheidung über die von der Beklagten dem Kläger zu ersetzenden Kosten des Verfahrens aller drei…
Erklärung nur allenfalls für die materielle Beurteilung des Anspruches von Bedeutung sein, sie bietet aber nicht die Voraussetzungen für die Fällung eines Anerkenntnisurteiles nach §395 ZPO.…
…der Beklagte einen Teil des streitgegenständlichen Anspruchs für den Fall ausdrücklich anerkannt habe, dass das Gericht diesen Beschluss nicht als rechtswirksam ansehe, sei gemäß § 395 ZPO ein Teilanerkenntnisurteil zu fällen gewesen. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung des Erstgerichts einschließlich des durchgeführten Verfahrens bis zu einem monatlichen Unterhaltsbetrag von EUR 300 als…
… Ob 255/04b auch in dritter Instanz ein Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die beklagte Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der klagenden Partei für zulässig, weil das im Rechtsmittelverfahren geltende Neuerungsverbot ein solches prozessuales Anerkenntnis nicht ausschließt, und wegen der im Revisionsverfahren eingeschränkten…
…auf eine allfällige Gesetz- oder Sittenwidrigkeit von Amts wegen Bedacht zu nehmen hat (vgl Deixler-Hübner in Fasching/Konecny Bd III² [2004] § 395 ZPO Rz 9), stellt sich insoweit bei einem bereits rechtskräftig erlassenen Anerkenntnisurteil nicht mehr. 5. Dem Beklagten, der als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens rügt, das…
…Fällung des Anerkenntnisurteils hätte berücksichtigen müssen (zur Problematik der Prüfung der Rechtsmäßigkeit des Grundgeschäfts siehe Deixler Hübner in Fasching/Konecny 3 III/2, § 395 ZPO Rz 9), kann dahinstehen. Hier war als Eintragungsgrundlage nur das mit Rechtskraftbestätigung versehene Anerkenntnisurteil zu berücksichtigen. 6. Die Vorlage der Entscheidung des Oberlandesgerichts…
…ist auch in dritter Instanz ein (eindeutiges, unbedingtes, somit vorbehaltloses) Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die beklagte Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der klagenden Partei zulässig (RS0119634; 8 Ob 107/19x; 4 Ob 33/22i), sodass über die Klausel 15…
…aller Beklagten um weitere Fahr- und Behandlungskosten auf insgesamt EUR 11.014,85 s.A. aus. Mit dem in der Tagsatzung vom 15.5.2023 verkündeten Anerkenntnisurteil gemäß § 395 ZPO verpflichtete das Erstgericht die Beklagten zur ungeteilten Hand , dem Kläger EUR 11.014,85 s.A. zu zahlen und stellte fest, dass die Drittbeklagte dem Kläger solidarisch…
…zugelassenen Parteivorbringens erfolgte, ist das Gericht daran gebunden. Damit erübrigt sich auch eine Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsansicht des Beklagten, die Regeln des § 395 ZPO über das prozessuale Anerkenntnis hätten auf Erklärungen der Klägerin im Verwaltungsverfahren analog Anwendung zu finden. 3. Der Beklagte gesteht ohnehin zu, dass sowohl das konstitutive…
…daran nichts geändert, weil der Kostenersatzanspruch nicht im Klagsweg geltend zu machen ist (vgl Bydlinski, Kostenersatz 54) und somit auch nicht vom Beklagten iSd § 395 ZPO anerkannt werden kann, zumal mit dem Anerkenntnis (nur) über den Streitgegenstand disponiert wird (Deixler/Hübner in Fasching/Konecny ZPO2 III § 395 Rz 5). Schon…
…Verfahren außer Streitsachen kennt keine prozessualen Sonderbestimmungen für den Fall, daß der geltend gemachte Anspruch vom Schuldner anerkannt wird, etwa entsprechend den Bestimmungen des § 395 ZPO. Die für den Bereich des Streitverfahrens entwickelten Grundsätze über Gegenstand (RZ 1979, 276/85), Rechtsnatur (SZ 25/130; SZ 25/234; ÖJZ 1957, 268/192…
…noch vor Fällen des Anerkenntnisurteils in der Streitverhandlung am 19.4.2023 angefallen. 4.2. In der Rechtsprechung ist umstritten, ob und wann bei einem Anerkenntnis iSd § 395 ZPO eine Streitwertreduktion eintritt. Nach dem Wortlaut des § 395 ZPO („[…] bei der mündlichen Streitverhandlung […]“) kann…
…erachtet auch in dritter Instanz ein (eindeutiges, unbedingtes, somit vorbehaltloses) Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die beklagte Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der klagenden Partei für zulässig. Denn das im Rechtsmittelverfahren geltende Neuerungsverbot schließt ein solches prozessuales Anerkenntnis nicht aus ( Fasching 1 IV 160; Fasching…
…anzuerkennen. Damit ermöglicht er, ebenso wie im Fall der Versäumung der ersten Tagsatzung oder der Klagebeantwortungsfrist, ein Urteil im Sinne des Antrages des Klägers (§ 395 ZPO). Eine Notwendigkeit, ihm mittels analoger Gesetzesanwendung Gelegenheit zu geben, bereits verhinderte Säumnisfolgen durch eine Erklärung wieder entstehen zu lassen, besteht daher nicht. Ebensowenig ist im…
…sei. Daraus ist kein Hinweis auf eine allfällige Interessenkollision zu entnehmen. Da eine Erklärung gemäß § 301 EO weder ein Anerkenntnis im Sinne des § 395 ZPO noch ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis noch ein Geständnis im Sinne des § 266 ZPO, sondern lediglich ein außergerichtliches Geständnis, im Ergebnis sohin eine bloße Wissenserklärung ist…
…daraufhin am 4. Juli 1966 einen Schriftsatz ein, in dem er ankundigte, er werde auf Grund der Klagebeantwortung ONr. 3 bei der Streitverhandlung gemäß § 395 ZPO. gegen die erstbeklagte Partei ein Anerkennungsurteil bezüglich des Betrages von 4.035.037 S samt Zinsen seit 1. Jänner 1965 beantragen, und bekämpfte im übrigen das Vorbringen…
…einer Verpflichtung, in der Zukunft "jedenfalls auf einer Breite von 3 m" keinen Zaun zu errichten, nicht um ein gerichtliches Anerkenntnis im Sinne des § 395 ZPO handelt. Ein prozessuales Anerkenntnis von Klagsansprüchen ist nämlich eine vorbehaltlose Unterwerfung unter die vom Kläger aufgestellte Rechtsfolgebehauptung. Von einem Anerkenntnis kann nicht mehr gesprochen werden…
…Abweisung des Klagebegehrens. Die Revision des Beklagten stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar. Seinen Ausführungen ist Folgendes entgegen zu halten: 1. Ein Anerkenntnisurteil nach § 395 ZPO setzt eine Erklärung des Beklagten voraus, die eindeutig und klar erkennen lässt, dass der Beklagte vorbehaltslos ohne einschränkende Bedingung oder Befristung den geltend gemachten Klagsanspruch…
gerichtliche Prüfung des Prozeßstoffes voraus, ist aber gerade im Hinblick auf das Anerkenntnisurteil unrichtig. Der Richter hat das Urteil diesfalls nach {Zivilprozeßordnung § 395, § 395 ZPO} ohne weitere Untersuchung gemäß dem Antrag des Klägers zu fällen. Auch nach den praktischen Erfahrungen steht außer Zweifel, daß sich Anerkenntnisurteil und gerichtlicher Vergleich in…
…und die Ableitung des Begehrens. Es stellt als Prozesshandlung eine auf die Gestaltung des Prozessrechtsverhältnisses gerichtete Willenserklärung dar ( Deixler Hübner in Fasching/Konecny2 § 395 ZPO Rz 1; Fasching , Lehrbuch2 Rz 1308; aM Holzhammer , Zivilprozessrecht2, 225 und PraktZPR6 I 233). 4. Durch ein Anerkenntnis wird dem Richter die…
…von ihm betroffenen Schäden das rechtliche Interesse (RIS Justiz RS0034315). Das prozessuale Anerkenntnis dagegen berechtigt den Kläger, die Fällung eines Anerkenntnisurteils zu beantragen (§ 395 ZPO). Ohne Antrag darf ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen, doch ist der Kläger nicht verpflichtet , einen solchen Antrag zu stellen ( RIS Justiz RS0040816) . Sind beide Parteien in…
…dieser Grundlage durch Versäumungsurteil zu erkennen ist. Die ausdrückliche oder fingierte Zustimmung hingegen ist eine reine Prozeßhandlung, ähnlich dem Anerkenntnis, das zum Anerkenntnisurteil nach § 395 ZPO führt. Auf diese Verschiedenheit wird in der Literatur und in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der vergleichbaren Bestimmung des § 56 Abs 2 EO hingewiesen…
…Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Kläger begehrt vom Beklagten, der bei ihm als Vertreter beschäftigt war, Wertersatz für nicht zurückgestellte Muster. Das Erstgericht verurteilte gemäß § 395 ZPO. antragsgemäß; das Berufungsgericht hob auf. Es führte unter anderem aus: Da die klagende Partei in der Klage nur das Interesse für die abhanden gekommenen Muster…
…S ausdrücklich anerkannt hat (S. 480/I. Band). Ein solches Anerkenntnis privatrechtlicher Ansprüche im Adhäsionsverfahren hat aber die Wirkungen eines Anerkenntnisses im Sinne des § 395 ZPO, weshalb nachträgliche Einwedungen dagegen nicht berücksichtigt werden können (ÖJZ-LSK 1977/237). Den Berufungen mußte mithin zur Gänze ein Erfolg versagt bleiben. Die Kostenentscheidung gründet…
…einem Kläger kostenrechtlich aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kläger einen solchen Antrag erstmals erfolgreich stellen kann und daher stellen müsste. Gemäß § 395 ZPO ist auf Antrag des Klägers dem Anerkenntnis gemäß durch Urteil zu entscheiden, wenn der Beklagte den gegen ihn erhobenen Anspruch bei der mündlichen Streitverhandlung ganz…
…ist die Exekution auf den Pfandgegenstand nach § 37 Abs. 4 EO einzustellen. Wenn der Beklagte den gegen ihn erhobenen Anspruch anerkennt, ist nach § 395 ZPO auf Antrag des Klägers dem Anerkenntnis gemäß durch Urteil zu entscheiden. Das Anerkenntnis beendet den Prozeß nicht, bildet aber die Grundlage des Anerkenntnisurteils. Ohne Antrag…
…ist auch in dritter Instanz ein (eindeutiges, unbedingtes, somit vorbehaltloses) Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die beklagte Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der klagenden Partei zulässig (RS0119634). [11] 3.2. Dass die Beklagte vollständige Zahlung (Kapital, Zinsen und Kosten) geleistet hat, steht dem Anerkenntnis urteil…
…Begehren ausdrücklich anerkennen, kein Anerkenntnisurteil gefällt werden (SZ 30/29 ua). Mit Recht haben daher die Vorinstanzen aufgezeigt, daß das - im übrigen ohne Antrag (§ 395 ZPO) gefällte - Teilanerkenntnisurteil unzulässig war. Dieses Urteil hindert jedoch entgegen der Meinung des Erstrichters nicht die sachliche Prüfung des geltend gemachten Teilungsanspruches: Das von den Klägern…
Kündigungsprozess im Gegensatz zu seinen bisherigen Tatsachenbehauptungen erklärt, er anerkenne, daß der Beklagte sein Mieter sei, ist dies kein prozessuales Anerkenntnis im Sinne des § 395 ZPO., sondern ein Tatsachengeständnis nach § 266 ZPO., das jederzeit widerrufen werden kann und dessen Widerruf vom Gerichte nach freiem Ermessen zu beurteilen ist. Außerdem würde…
…Behauptung der rechtserzeugenden Tatsachen und das daraus abgeleitete Begehren – , der sich damit auf Urteilsanträge bezieht (vgl Deixler-Hübner in Fasching/Konecny 3 § 395 ZPO [2017] Rz 5), bezieht sich die Feststellung einer vom Insolvenzverwalter iSd § 109 IO prozessual anerkannten Forderung nicht nur auf die Höhe des…
Zwischenurteile (§ 393 ZPO) und Endurteile ({Zivilprozeßordnung § 390, § 390 ZPO}) wird nach anderen Kriterien vorgenommen als die Qualifikation eines Urteils als Anerkenntnisurteil (§ 395 ZPO) . Es kann auch eine Anerkennung zu einem Teilurteil führen ({Zivilprozeßordnung § 391, § 391 Abs. 1 ZPO}) . Die Fällung von Teilurteilen und Zwischenurteilen ist allein…
…auf Grund des Teilungsurteiles die Exekution erwirken kann, schützt diesen nicht davon, daß etwa der Kläger nach erklärtem Anerkenntnis des Beklagten kein Anerkenntnisurteil gem § 395 ZPO beantragt oder, daß der Kläger nach jahrelanger Prozeßführung die Klage unter Anspruchsverzicht zurückzieht, etwa weil er befürchten muß, die von ihm angestrebte Art der Aufteilung…
…des Schuldspruches unmittelbar Geschädigten) Lakhbir S*** ausdrücklich anerkannten. Da ein solches Anerkenntnis eines privatrechtlichen Anspruches im Adhäsionsverfahren die Wirkung eines Anerkenntnisses im Sinn des § 395 ZPO hat, können nachträgliche Einwendungen des Anerkennenden, wie sie hier der Berufungswerber gegen die Höhe des Ersatzbetrages und gegen die Aktivlegitimation des Privatbeteiligten vorbringt, keine Berücksichtigung…
…8, SZ 25/33). Was angemessen ist, ist aber vorwiegend Rechtsfrage, nicht Tatfrage und nicht Gegenstand eines Tatsachengeständnisses. Auch eine Anerkennung i S des § 395 ZPO liegt nicht vor, weil der Grund des Anspruchs bestritten wurde. Trotzdem ist die Erklärung des Beklagten im Prozeß, die Höhe der geltend gemachten Forderung nicht…
…um diesen Betrag verminderten Klageanspruch von 577.062,02 S sA bestreitet, haben die Vorinstanzen zutreffend nicht als wirksames Anerkenntnis im Sinne des § 395 ZPO angesehen (vgl 8 Ob 138/66; 5 Ob 140/74 ua). Abgesehen davon, dass ein prozessuales Anerkenntnis im Sinne der zitierten…