BundesrechtBundesgesetzeZivilprozessordnungZweiter Theil. Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz.Zweiter Abschnitt. Urtheile und Beschlüsse.Erster Titel. Urtheile.§ 395

§ 395Urtheil auf Grund von Anerkenntnis.

In Kraft seit 01. Januar 2003
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§ 395 Urtheil auf Grund von Anerkenntnis. — ZPO | GesetzeFinden.at