JudikaturOGH

RS0101249 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1992

Das Anerkenntnis eines privatrechtlichen Anspruchs im Adhäsionsverfahren hat die Wirkungen eines Anerkenntnisses im Sinne § 395 ZPO; daher keine Berücksichtigung nachträglicher Einwendungen des Anerkennenden.

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